Vorsicht 1. Falle
2 Beispiele aus der Praxis:
– Der Traum vom unbeschwerten Lebensabend im angenehmen Klima von Mallorca schien für den 70jährigen Hans Freytag endlich wirklich zu werden, als sich nach mehreren Monaten endlich ein Käufer für sein Haus am Stadtrand von Hamburg fand, der ohne Zögern bereit war, € 530 000,- zu zahlen.
Während der Vertragsunterzeichnung – in Anwesenheit des vom Käufer ausgesuchten Notars – äußerte der Käufer noch einige harmlos klingende Wünsche, die in den Vertrag aufgenommen wurden. Anschließend wurde rechtskräftig beurkundet.
Kurze Zeit später mußte Rentner Freytag feststellen, daß er nur noch € 400 000,- für sein Haus erhalten sollte. Nach mehreren nervenaufreibenden Gerichtsverhandlungen blieb nach Abzug der Anwalts- und Gerichtskosten noch weniger übrig!!
-Auch die Eheleute Müller hatten sich den Immobilienverkauf einfacher vorgestellt. Sie hatten sich vorab in der Nachbarschaft umgehört. Immobilien wurden hier zu sehr hohen Preisen gehandelt – so wollte man erst einmal einen hohen Preis versuchen.
In den ersten Wochen meldeten sich nicht nur viele Interessenten, sondern auch zahlreiche Makler. „Ich glaube, wir haben zu billig angeboten“ sagt Herr Müller zu seiner Frau. Zunächst bliebt es bei zahlreichen Besuchen von Neugierigen, ohne daß ein Kaufvertrag in Aussicht war. Daß Interessenten nicht nur am Sonntag um 10 Uhr aber auch um 20 Uhr einfach vor der Tür standen mit den Worten „dürfen wir mal eben…“, war vergleichsweise harmlos. Doch als „Besucher“ eindrangen, als niemand zu Hause war und Teppiche und Wertsachen mitgehen ließen, war das Maaß voll.
Weil die neue Immobilie schon gekauft war und bald bezahlt werden mußte, wurde der Preis radikal gesenkt. Doch es fanden sich keine neuen Kaufinteressenten. Über die Wochen fiel der Verkaufspreis immer weiter, bis das Haus schließlich deutlich unter Marktwert einen neuen Eigentümer fand.
(die beschriebenen Ereignisse sind real, die Namen frei erfunden)
Der Privatverkauf einer Immobilie ist keineswegs mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens oder eines Aquariums zu vergleichen.
Dies sind die Gründe, warum sich private Anbieter mit dem Verkauf ihrer Immobilie schwerer tun als zunächst angenommen. Zum einen ist da die emotionale Bindung an das Eigenheim, die sich im Verkaufsgespräch nachteilig auswirkt. Selbst Rechtsanwälte vertreten vor Gericht nicht sich selbst, sondern durch einen Kollegen. Auch Makler verkaufen ihre eigene Immobilie lieber über einen Kollegen, als sich bei Besichtigungen anhören zu müssen, was der neue Eigentümer im Haus alles rausreißen und verändern möchte oder über Dinge meckert, die gar nicht zum Verkauf stehen.
Hinzu kommt die Unkenntnis des Privatanbieters, der häufig nur 1mal in Leben eine Immobilie kauft. Die oben 2 genannten Beispiele zeigen, daß schon kleine Vertragsänderungen das Vermögen erheblich schmälern bzw. vernichten können. Letztlich nachteilig ist, daß Privatanbieter keine Gelegenheit haben, im Vorgespräch Interessenten zu prüfen.
Wer privat verkauft muß zwangsläufig jeden, der sich als potentieller Käufer ausgibt, in seine Wohnung oder Haus lassen.
Dies alles führt zur Frage,
Was spricht denn gegen die Zusammenarbeit mit einem guten Makler?
Ist es über ihn zu einem Verkauf mit marktgerechtem Preis gekommen, hat er den Abschluß professionell, zügig und ohne unnötige Besichtigungstermine durchgeführt – dann hat der Verkäufer eine gute Leistung zu einem fairen Preis erhalten -.
Die Frage nun: WIE FINDET MAN EINEN PROFESSIONELLEN MAKLER UND WIE ERKENNEN SIE EINEN PROFI?
Ein guter Makler bietet Leistungen, die absolut vergleichbar sind mit denen eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Im Gegensatz aber zu diesen Experten erhält der Makler ein Erfolgs-Honorar und das nur, wenn er erfolgreich verkauft hat.
Prüfen Sie, ob der Makler Ihre Immobilie verkauft und nicht nur anbietet. Fragen Sie ihn, wie er an den Verkauf herangeht:
– Wird einfach nur ein Verkaufsunterlage zugesandt?
Das können Sie selbst. Ein guter Makler macht erst Termine mit Interessenten, nachdem er diese vorher „interviewt“ hat.
– Wann und vor allem wie vereinbart er Besichtigungstermine?
Werden wahllos alle Interessenten eingeladen? Trifft er sich mit Wildfremden erst vor Ihrem Haus?
Auch das können Sie selbst. Ein guter Makler vereinbart zunächst mit Interessenten einen persönlichen Gesprächstermin. Wenn er sicher ist, daß Ihre Immobilie zu diesem paßt, dann erst besichtigt er mit dem geprüften Kaufwilligen.
So reichen einem Profi-Makler wenige Besichtigungen, da er zahlreiche Details in Vorgesprächen besprochen hat.
– Wie prüft der Makler die Bonität?
Der Interessent muß Ihre Immobilie nicht nur haben, sondern auch finanzieren können. Der Makler hat bewährte Geschäftspartner die prüfen, ob eine Finanzierung darstellbar.