Manthey und Partner informiert: Energieausweis unaufgefordert aushändigen
Den Energieausweis unbedingt unaufgefordert aushändigen
Sie wollen Ihr Haus an einen neuen Untermieter vermieten oder denken über einen Verkauf nach? Dann müssen Sie dringend auf den Energieausweis achten. Wird ein Haus nämlich gebaut, saniert, verkauft oder neu vermietet, darf dieses Dokument nicht fehlen: Der Energieausweis, der zeigt, wie energieeffizient das Gebäude ist. Bei Vermietungen zum Beispiel müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises schon in der Anzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie sogar unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Grundsätzlich gibt es den Energieausweis als Bedarfs-und als Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis enthält die Kennwerte für den Energiebedarf, der Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. Der Energiestandard der Gebäudes wird, in Energieeffizienzklassen von A + bis H eingeteilt.